Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.06.1979 - 15 U 199/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- NJW 1980, 599
- afp 1980, 54
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Dresden, 27.11.2003 - 4 U 991/03
Zulässigkeit und Sorgfaltsanforderungen bei pressemäßiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bonn, 12.06.1995 - 10 O 615/94
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
Die Berichterstattung über ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren muß den jeweiligen Ermittlungsstand zutreffend und ausgewogen wiedergeben (OLG Düsseldorf NJW 1980, 599 ).Wenn - wie hier - für die verschiedenen Bereiche der Zeitung jeweils ein verantwortlicher Redakteur bestellt und in Impressum genannt ist, besteht kein Bedürfnis, neben diesem stets auch den Chefredakteur ohne Rücksicht darauf mithaften zu lassen, ob er selbst bei der Redigierung oder Publizierung des Artikels mitgewirkt hat (BGH NJW 1977, 626; OLG Düsseldorf AfP 1980, 54).
- OLG Celle, 22.07.2003 - 16 U 25/03
Anspruch auf Ersatz eines Verdienstausfalles; Schadenersatzanspruch aus …
Voraussetzung ist lediglich, dass die Berichterstattung den Ermittlungsstand zutreffend wiedergibt und nicht ein bloßer Verdacht als Gewissheit hingestellt wird (OLG Düsseldorf NJW 1980, 599; OLG Köln NJW 1987, 2682; OLG Brandenburg NJW 1995, 886).
- OLG München, 17.11.1995 - 21 U 3032/95
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Fernsehbericht - "Sex-Papst"
Damit haben die Beklagten, für den Zuschauer erkennbar, zutreffend auch auf die Problematik des Ermittlungsverfahrens und auf den Kläger möglicherweise entlastende Umstände hingewiesen (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226, 1230 f. - Lebach; OLG Düsseldorf AfP 1980, 54). - OLG Köln, 27.06.1989 - 15 U 190/88
Klage auf Schmerzensgeld und den Ersatz des materiellen Schadens wegen …
Die Grenzen werden überschritten, wenn der Bericht unwahr ist (vgl. u.a. BGH, NJW 1983, 904; OLG Düsseldorf, NJW 1980, 599 [OLG Düsseldorf 20.06.1979 - 15 U 199/78] = AfP 1980, 54; OLG Frankfurt, AfP 1980, 50 ff; KG, NJW 1968, 1969) oder wenn die Darstellung einer noch nicht durch ein Gericht verurteilten Person "als schuldig" erfolgt. - LG Landshut, 05.07.2001 - 23 O 992/01 Eine korrekte Berichterstattung darf nicht einseitig und verfälschend darstellen (BGH 143, 199), muß den jeweiligen Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden zutreffend und ausgewogen wiedergeben, darf nicht einen Verdacht als Gewißheit hinstellen und nicht bekannte entlastende Umstände verschweigen (BGH, NJW 2000, 656) oder nur an versteckter Stelle mitteilen (OLG Düsseldorf, NJW 80, 599).